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Netzzeitung von Toni Lüdi
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S/F/K Verband - eine Abrechnung Film
22.02.2006
Am 14. Februar 2006 habe ich meinen Austritt aus dem Verein erklärt. Vielen Mitgliedern fühle ich mich verbunden im Kampf um bessere Filme. Wie hat Hein Heckroth gesagt: „der Kunst im Film eine Lanze“ brechen. Also, ganz ohne Stellungnahme will ich mich nicht verabschieden.
Ich kämpfe für bessere Filme. Hierzu ist eine der wichtigsten, bei uns meist fehlenden Vorsaussetzungen: funktionierende „Art Departments“. Abteilungen die in der Lage sind die Fragen der visuellen Bildgestaltung vor dem Dreh anschau- und diskutierbar zu machen. Zugeben will ich, dass es Ausnahmen und in den letzten Jahren, auch eine wachsende Zahl guter Szenenbildabteilungen gibt. Damit meine ich die von Christian Goldbeck oder Silke Buhr oder Uli Hanisch. Doch sie sind immer noch schwer erkämpft und nicht selbstverständlich. Bis zur Perfektion einer Sarah Greenwood in PRIDE AND PREJUDICE ist es noch ein meilenweiter Weg.
Deshalb ist mein Einsatz für das Szenenbild auch ein Einsatz für die „Kunst Im Film“ und für bessere Filme überhaupt.
Aufgrund des Jahrzehnte langen negativen Einflusses des Fernsehens, ein aus den Radio- und den Newsbereichen, ein wortorientiertes Medium, haben die Berufe der Szenenbildner und Kostümbildner besonders gelitten. Der Bildschirm war auch so klein. Zum Glück ändert sich das gerade!
Eine schlagkräftige berufsständische Organisation ist dringend notwendig. Dies könnte der S/F/K Verband sein.
Allerdings muss jeder Verein kritische Korrektive einbauen um zu verhindern, dass gruppendynamische Prozesse zu allzu friedvollen und harmonischen, aber eben nicht mehr effektiven und zielführenden Verhalten führen.
Hierzu bedarf es Kontrollverfahren. Der Vorstand hat den Geschäftsführer, die Mitglieder haben den Vorstand und alle gemeinsam haben sich – in Grenzen – aber nicht ohne Ziel zu kontrollieren und anzufeuern.
Unersetzlich ist die Definition von Zielvorgaben. Nur anhand dieser Vorgaben lässt sich darüber sprechen was erreicht und was nicht, und aus welchem Grund nicht, erreicht worden ist. Daraus folgt dann auch, dass man untätige oder nicht erfolgreiche Vorstände auch auswechselt. Bei den Kollegen soll man sich für die Bereitschaft im Vorstand mit zu arbeiten bedanken, aber eine Erfolgskontrolle ersetzt dies nicht.
Zum aktuellen Anlass, den Verteilungsquoten innerhalb der Berufsgruppe 3 der VG Bild-Kunst. Voraussetzungen die man kennen sollte:
Nachdem, auch mit Hilfe des Rechtsgutachtens von Dr. Katzenberger, die VG Bild-Kunst unsere Berufsgruppen in ihre Verteilungspläne 1985 (war es 1985?) aufnahm musste die Frage der Ausschüttungsquote der Höhe nach entschieden werden. Die Argumente für die Szenen- und Kostümbildner lauteten folgendermaßen: sie sind in hohem Masse eigenständig tätig, beide Berufssparten bauen auf alten Kunstformen auf und sind seit vielen Jahren (Architektur, Malerei, Bühnenbild und Kostümbild) akademisch ausgebildete Künstler. Hier können wir uns auf Hans Pölzig berufen. Im internationalen Sprachgebrauch werden wir als „Art Directoren“, bzw. „Production Designer“ und „Costume Designer“ bezeichnet. In der Regel arbeiten an den Spielfilmen die Szenenbildner deutlich länger als die Kameramänner. Diese Argumentation führte zur Forderung: „für die Szenenbildner mindestens so viel wie für die Kameramänner“ und „für die Kostümbildner mindestens so viel wie für die Cutter“! Darüber wurde, annähernd, Konsens erreicht innerhalb der VG Bild-Kunst. Die Ausschüttungsquote der Szenenbildner orientierte sich mit 17,5 an der Quote der Kamera (19,5) und die der Kostümbildner mit 13,5 an der Quote der Cutter (13,5). Warum hat der Vorstand diese Position aufgegeben. Hierzu mein Papier vom 4. Juli 2005 (Anhang).
Sollten nicht die Mitglieder vom Vorstand verlangen, dass er sich einsetzt dafür, dass diese, damals von mir erstrittenen Quoten wieder erreicht werden? Ihr bekämt dann regelmäßig doppelt so viel Geld!
Die Aussage, dass die Kollegen auf Grund meines Papiers weniger Ausschüttung erhalten bezeichnet Pfennig heute (13.Feb.06), schriftlich, als „Unsinn“. Auf der Benachrichtigung zur Ausschüttung der Video-Vermietung, der Leer-Cassette und der Kabel TV Prod. Öff., vom 6. 02. 2006, eingegangen am 15. 02. 2006 ist der Ausschüttungsquotient für die Punkteverteilung der Szenenbildner bei den (leider seit Jahren) üblichen 8,38%. Was, oder wer hat diese Falschmeldung einer Reduzierung in die Welt gesetzt? Eigentlich müsste ich mit einer Verleumdungsklage reagieren. Selbst wenn dem so wäre, hätte es nämlich nichts mit mir zu tun.
Verantwortlichkeiten. Wir alle sind in der filmischen Praxis, wie die Engländer so schön sagen: „Head of Departments“, - Leiter der Abteilungen. Diese Verantwortung müssen wir auch bewusst übernehmen. Auch als Mitglieder, bzw. als Vorstände im Verband. Das heißt, gerade dort wo es schwer fällt, muss auch ein kritisches Wort geäußert werden. Gerade da müssen Zielvorstellungen geklärt, Vorgehensweisen besprochen, Transparenz muss hergestellt werden. Und wenn es nicht klappt muss man daran erinnern.
Was blieb alles liegen? Wurde etwas unternommen um die beiden Berufsgruppen besser in die Presse zu bringen? Wie ging es weiter mit Ausstellungen? Wann war die letzte? Wie viele Jahre wird schon über eine neue Website gesprochen? Sind es nicht schon bald 6 Jahre? Hat sich der Vorstand an die Intendanten der Rundfunksender gewandt um zu erreichen dass das S/F/K, das Verbandskürzel im Abspann akzeptiert wird? Gibt es ein Diskussionsforum im Internet? Oder eine vierteljährliche Netzzeitung? Habe ich etwa Etwas überhört, oder gab es Kontakte zu Verbänden der Modeindustrie? Der Regieverband und der BVK haben Ver.di verlassen. Sind sie zum Verband der Frei-en Berufe gegangen? Habe ich da eine Rundmail überlesen?
An die Veranstaltung THE MAKING OF im Gasteig will ich heute erinnern. Sie hat einen Standard gesetzt, der nicht mehr erreicht wurde. Wie hat Hein Heckroth gesagt: „der Kunst im Film eine Lanze“ brechen, doch weiterhin den Don Quichote zu spielen, dazu habe ich keine Lust mehr.
Ihr seht, es gibt viel zu tun. Dabei wünsche ich Euch viel Vergnügen, und lasst keinen Streit aus, wenn er notwendig erscheint.

Und damit verabschiede ich mich aus diesem Verband.
Toni Lüdi 14. Feb. 2006
Zur ungerechten Verteilung der Punkte innerhalb der VG Bild-Kunst.
Am 1. Juli 2005 gab es einen VG Bild-Kunst Termin in München. Ich denke mal, Alle wurden eingeladen! Warum kommt keiner?
Vorab will ich festhalten, dass ich den engagierten Kampf von Pfennig gegen die elektronische Industrie hier in Europa, und gegen die Verhältnisse in Asien und die Raubkopien, voll unterstütze und auch den persönlichen Einsatz anerkenne. Dafür sind wir alle dankbar.
Dennoch wurmt mich seit Beginn der Aufnahme der Szenenbildner und Kostümbildner in die Verteilungspläne der BG III deren ungerechte Verteilung. Im Besonderen verstehe ich nicht mit welchem Argument seit einigen Jahren die ungefähr doppelt so hohe Ausschüttung an die Kamera begründet werden soll!
Ursprünglich wurde zur Punkteverteilung vereinbart: 100 % für die Urheber werden folgendermaßen verteilt: 4% für vorbestehende Werke. Hieraus sollen die Ansprüche der Szenenbildner und Kostümbildner befriedigt werden. Ich kann mich noch gut erinnern wie Pfennig zusagte: wenn der Abzug von 4 % nicht mehr ausreicht, wird er eben angehoben. Dies ist nicht geschehen. In dieser Diskussion sind die Relationen interessant:
für die Kamera 19,5% und die Szenenbildner 17% für die Cutter 14,5 % und die Kostümbildner 13%
Bild der ursprünglich unter Vorbehalt vereinbarten Punkteverteilung

Seitdem der neue Vorstand die Verhandlungsführung übernommen hat, hat sich die Verteilung der Produzenten- und Urheberansprüche folgendermaßen entwickelt:
Für die Kamera 16,62 % für Szenenbild nur noch 8,38% Für den Schnitt 12,35 % für das Kostüm nur noch 6,42 %
Bild der Punkteverteilung heute:

Nun, der besondere Charakter unserer künstlerischen, ich möchte hier betonen, unserer alten künstlerischen Tätigkeiten liegt darin, dass wir wohl für ein Filmwerk Szenenbilder, das heißt Räume, gestalten, auch Kostümbilder. Diese aber häufig nach Gebrauch für die speziellen Szenen für welche sie geschaffen wurden nicht zerstört, sondern stehen gelassen werden, oder in Kostümfundi aufgenommen werden zum weiteren Gebrauch. Als eindrücklichstes Beispiel fällt mir hier die „Berliner Strasse“ auf dem Gelände der Bavaria in München, geschaffen von Rolf Zehtbauer für Bergmanns Film DAS SCHLANGENEI ein. In vielen Filmen wurde sie weiter verwendet. Unter anderem für Fassbinders ALEXANDERPLATZ und Helmut Gassner überarbeitete den Entwurf etwas für DIE LÖWENGRUBE, bis Teile davon im MARIENHOF wieder auftauchten.
Die „vorbestehenden Werke“. Solche Termini werden von Juristen manches Mal wie Nebelkerzen eingesetzt. Wir wurden also 1985 damit beruhigt, unser Anspruch leite sich von den „vorbestehenden Werken“ ab und hierfür sowohl als für die Miturheberschaft stehen uns Ausschüttungspunkte zu. Auch muss berücksichtigt werden, dass wir, die Szenenbildner üblicherweise länger Beschäftigt sind als die Kameramänner. Die Auswirkungen kann man einfach an den Filmografien ablesen.
Ich denke, wir sollten das 1 1/2 fache der Ausschüttung der Kamera erhalten.
Auf Rückfrage an unsere Verbandsvertreterin Uta Freiwald ob dieser Punkt: die ungerechte Verteilung in den Plänen der Bild-Kunst auch ein Tagesordnungspunkt sein und ob sie sich dafür einsetzten wolle, kam eine Ablehnung. Ich denke, der gemeinsame Streit um die Urheberrechte sollte nicht erkauft werden mit dem Verzicht auf interne Auseinandersetzungen. Unsere Ansprüche auf Aussprache und Korrektur sind gut begründet. Ich weiß nicht wie es möglich war, dass unsere Anteile in Relation zu den Anteilen der Kamera, derart verloren gegangen sind.
Kann mir der Vorstand der VG Bild-Kunst bitte erklären, warum dies so ist und kann mir unser S/F/K Vor-stand erklären, warum er diese Quoten akzeptiert hat? Euer Toni Lüdi 4.Juli 2005
Toni Lüdi
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