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Hallo! Ein Freund empfiehlt Ihnen diesen Artikel: Titel: BGH-Urteil zur DVD als neue Nutzungsart Einleitung: Verhandlung vor dem I. Zivilsenat am BGH. 19. Mai 2005. Vorsitzender: Prof. Dr. Ullmann; Berichterstatter: Prof. Dr. Bornkamm Az.: I ZR 285/02 Die DVD ist nach dem Urteil des Senates „keine neue Nutzungsart“, sondern bloß eine „technische Neuerung“. Die DVD wird auf „längere Sicht die herkömmliche Videokassette ersetzen“. Also, eine Substitution, vielleicht, irgendwann - deshalb keine neue Nutzungsart! Die Urheber gehen wieder leer aus, die Verwerter erhalten alle „windfall profits“. Und das bei einer neuen und revolutionären Nutzungsform, die hunderte von Millionen an Mehrerlösen (auch im Verhältnis zur bisherigen Videoauswertung) erbringt. Ist das eine Pervertierung des Urheberrechts? Mehr als das! Schöne Floskeln wie dem „Urheber die Entscheidung darüber vorbehalten, ob und ggfs. gegen welches Entgelt er mit der Einräumung von Rechten für neue technische Entwicklungen einverstanden ist“ (so einmal der BGH selbst), ihm eine „angemessene und redliche Vergütung“ für die Auswertung seiner Werke gewähren und was da sonst noch so im Urheberrechtsgesetz steht werden zur Farce!
Rechtsprechung Landgericht München
Gerichtsurteil Landgericht München
Rechtsprechung Oberlandesgericht (OLG)
Link: http://www.luedi-szenenbild.de/zeitung2007/article.php?article_file=1117012752.txt Viel Spass wünscht Toni Lüdi