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BGH-Urteil zur DVD als neue Nutzungsart
Netzzeitung von Toni Lüdi
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BGH-Urteil zur DVD als neue Nutzungsart
Film

25.05.2005Verhandlung vor dem I. Zivilsenat am BGH. 19. Mai 2005.
Vorsitzender: Prof. Dr. Ullmann; Berichterstatter: Prof. Dr. Bornkamm

Az.: I ZR 285/02

Die DVD ist nach dem Urteil des Senates „keine neue Nutzungsart“, sondern bloß eine „technische Neuerung“. Die DVD wird auf „längere Sicht die herkömmliche Videokassette ersetzen“. Also, eine Substitution, vielleicht, irgendwann - deshalb keine neue Nutzungsart!

Die Urheber gehen wieder leer aus, die Verwerter erhalten alle „windfall profits“. Und das bei einer neuen und revolutionären Nutzungsform, die hunderte von Millionen an Mehrerlösen (auch im Verhältnis zur bisherigen Videoauswertung) erbringt. Ist das eine Pervertierung des Urheberrechts? Mehr als das! Schöne Floskeln wie dem „Urheber die Entscheidung darüber vorbehalten, ob und ggfs. gegen welches Entgelt er mit der Einräumung von Rechten für neue technische Entwicklungen einverstanden ist“ (so einmal der BGH selbst), ihm eine „angemessene und redliche Vergütung“ für die Auswertung seiner Werke gewähren und was da sonst noch so im Urheberrechtsgesetz steht werden zur Farce!


Rechtsprechung Landgericht München

Gerichtsurteil Landgericht München

Rechtsprechung Oberlandesgericht (OLG)

Wie kommen die Richter dazu? Warum? Was ist die Motivation der Richter? Man hätte auch anders entscheiden können? Das hat die Kammer des Landgerichts München getan. So wie der BGH jetzt entschieden hat, macht das Urheberecht natürlich gar keinen Sinn! Jeder Gedanke der Partizipation an neuen Nutzungsformen ist damit vom Tisch. Die Meinung eines Laien.

Spannend wird natürlich wieder die Frage, wie steht´s mit Download-Verfahren aus dem Internet? Ist das eine neue Nutzungsart?


Stimmen:

„Was kann man da machen, altes Haus? Den Streit hast´ verloren.“
„Absitzen, die Lanze weg legen, die Segel streichen, die Zelte abbauen, Sancho Pansa“,
. . . „gehen wir nach Hause“. „Scheiße, da wehrt sich einmal einer, und dann das...“
„Gut, das hätte ich nicht gedacht, dass eine ganz neue Technik, wie die digitale Aufzeichnung und Wiedergabe auf diesen Silberscheiben, doch schon unter die bekannten Nutzungsarten fällt, obwohl sie erst 15 Jahre später erfunden wurde!“ . . . „eben . . . damals, 1980 war sie sicher noch nicht bekannt!“

„Aber, so argumentiert der Senat, . . . das hätte man doch wissen können, dass dann eine Weiterentwicklung, unter Umständen eben auch etwas ganz Neues, einmal kommen wird. . ., darum“
. . . „Darum was?“

„Substitution, das heißt Video und DVD sind nicht das Gleiche, aber irgendwie doch!“

.“. . .darum. Darum weil doch wir den Produzenten den Nutzen und damit eben auch die Nutzung auf neuen, oder weiterentwickelten Formen und Arten gegeben haben. Schlussendlich kann man es ja auch so sehen, schlussendlich muss den Verwertern ihre Sicherheit der Auswertung geschützt werden durch den Senat!“

.“. . . Das stand doch immer in den Verträgen: hiermit sind sämtliche Rechte, egal in welcher Form zeitlich und Örtlich unbefristet abgegolten, oder so ähnlich.“
„Immer war es so, dass ich nicht verstanden habe womit eigentlich? Aber die RFFU, oder dann die IG Medien, die haben doch immer die Urheber hinten runter fallen lassen!“

„Na ja, die Interessen der großen Zahl, die längere Mittagspause oder der Ferientag mehr für die Festangestellten war immer wichtiger. Das verstehst Du doch auch, oder!“

„ . . schon pervers! Doch, wenn man nun mit Hilfe des Urheberrechts die Interessen der verwertenden Industrie schützt!“

„na ja, die Künstler müssten sich halt auch einmal etwas organisieren!“

„. . . . komisch, mir kommt der Gesetzgeber immer mehr wie eine Märchentante vor. Da denkt er sich schönes aus,. . . die „Redlichkeit“ der Verträge zum Beispiel, oder die „angemessene Beteiligung der Urheber an den Erträgnissen“, tönt gut! Und der BGH macht das Gegenteil daraus.“

...“ da tun sich natürlich Gräben auf, wenn man wie der BGH unterscheidet zwischen neuer Nutzung und neuer Nutzungsart . . . . . und dann aus dem Tarifvertrag den speziellen Vertrauensschutz für den Verwerter ableitet. . . damit seine Investition auf zeitlich, örtlich unbegrenzte Verwertung doch geschützt wird . . . .“

„. . . Der Grundgedanke des Urheberrechts wird so natürlich pervertiert, oder ?“

“ Na ja, Katzenberger schreit Art 14 I Grundgesetz!!! Enteignung!“ . . . „ . . Was soll man machen“

„Selbst wenn man vor’s Verfassungsgericht gehen würde, das wird ja nicht mehr zu meiner Lebenszeit entschieden! Geschweige denn, dass wir dann noch mal einen Film machen könnten. . . . So was geht gerne 10 Jahre.“

... „Die Branche ist nachtragend, oder?“

„Die Kollegen, die Künstler sind so angefressen von den Verträgen, dass sie sie nur noch blind unterschreiben.“
„Sie könnten sonst die Filme nicht machen. Sozusagen hängen sie an ihren eigenen Hacken. Der Leidenschaft zu ihrer Kunst.“ „Sie wollen Filme machen.“

„Du meinst, es käme ihnen das ‚Kotzen’ wenn sie die Verträge lesen würden?“ „ja doch, so haben sie es mir gesagt!“ . . . .

. . . „Am Meisten ärgert mich, dass da auch die öffentlich-rechtlichen Sender, die eigentlich eine besondere Verpflichtung haben die Rechte der Urheber zu schützen, mitmachen!“ . . „. . . die Haustarifverträge sind um keinen Deut besser!“

. . . „So ist es.“

„. . . das muss man halt hinnehmen, da beißt die Maus keinen Faden ab“ . . .

„Was soll denn das nun wieder heißen?“

. . . „weiß ich auch nicht! Hat meine Mutter immer gesagt!“

„ . . . war es das Wert?“ . . . „. . ach ja, immerhin hat weder das OLG noch der BGH die urheberrechtliche Einschätzung des Szenenbildes, sowohl als vorbestehendes Werk, als auch als Beitrag zum Film, das heißt die Filmmiturheberschaft, in Frage gestellt.“

. . . „ . . doch, das ist schon was“

„ Interessant war´s schon. . . man lernt dazu“ . . . „Wann kommt man schon mal nach Karlsruhe?“ Das Schloss, und der Schlossgarten . . durchaus beeindruckend!“

„Machen wir einen Film drüber?“ . . „Aber, nur als Produzenten, oder!“

„Heidi, sei nicht so niedergeschlagen. Wir machen´s halt wie die Kollegen: Verträge werden gar nicht mehr gelesen, sondern blind unterschrieben“

„. . . die Branche ist ja nachtragend. Schauen wir mal, ob wir mal wieder einen Film machen! Werd schon wern!“

. . . „es geht dann nur noch ums Honorar?“ „So ist es! . . . komm, gehn wir zum Alm Öhi“

Toni Lüdi